Laut Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) ist die Hygiene die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit. 

Es beinhaltet alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Menschen und dienen der Verhinderung von Krankheiten durch differenzierte Krankheitserreger.
Die Einhaltung der Hygiene-Verordnung dient dazu, sich selbst und den Kunden vor Infektionen zu schützen. Sie gilt für alle Berufsbilder, bei denen die Möglichkeit besteht, die Körperoberfläche eines Menschen zu verletzen. Dies sind in erster Linie medizinische Berufe und in zweiter Linie im Beruf der Fußpflege und Kosmetik. Krankheitskeime sind die Verursacher von Infektionen. Ist eine Oberfläche oder ein Gerät verunreinigt, so ist es sichtbar – aber schädliche Mikroorganismen auf der Oberfläche, von Instrumenten oder einem Gerät, können wir natürlich nicht erkennen.
Aus diesem Grund sind wir angehalten unsere Maschinen, Geräte und Werkzeuge, welche wir täglich verwenden vor solchen Erregern zu schützen und zu desinfizieren.
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht hierzu aktualisierte Listen, welche die zugelassenen Desinfektionsmittel mit Angabe von Mindestwirkzeiten und deren Wirkungsbereichen aufzeigen.
Das DGHM, sowie das RKI listen  „alle zugelassenen“ Desinfektionsmittel mit den entsprechenden Informationen.
Wichtig ist es die entsprechenden Desinfektionsmittel für die richtigen Bereiche unter Berücksichtigung der Mengenangabe und Einwirkzeiten des Herstellers einzusetzen:
Händedesinfektion – Hautdesinfektion – Flächendesinfektion – Instrumentendesinfektion – Fußboden-Desinfektion

Nur durch diese korrekte Einhaltung kann eine Übertragung von Krankheitserregern ausgeschaltet werden.
Alle in unserem Shop geführten Desinfektionsmittel sind bei der DGHM gelistet.

Leone